1. Wann findet die jährliche Absolventenausstellung statt?
- An der jährlichen Absolventenausstellung, die stets zum Ende des Sommersemesters stattfindet, können alle Absolventen/innen des Studiengangs „Freie Bildende Kunst“ teilnehmen und dort ihre eigenen künstlerischen Arbeiten vorstellen.
2. Was muss ich bei meiner Exmatrikulation abgeben?
- Bei Beendigung des Studiums müssen Schlüssel, Chipkarte und Bücher bei den zuständigen Personen bzw. Einrichtungen abgegeben werden. Der Umlaufzettel ist bei Abgabe der Utensilien von den zuständigen Personen gegenzuzeichnen. Im An-schluss können die Exmatrikulationsunterlagen und Zeugnisse im Studentensekretariat abgeholt werden.
3. Kann ich einen Teilerlass für meine BAföG-Förderung erhalten?
- Die besten 30 Prozent des Absolventenjahrgangs haben einen Anspruch auf Teilerlass der BAföG-Rückzahlung. Jeder BAföG-Empfänger kann einen Antrag auf Teilerlass beim Studentensekretariat stellen. Dazu ist die BAföG-Förderungsnummer (vgl. Förderungsbescheid) anzugeben. Die Koordination übernimmt das Studentensekretariat und übergibt den Vorgang dem Bundesverwaltungsamt, das über den Antrag abschließend entscheidet. Nur noch bei Abschluss bis zum 31.12.2012 möglich.
4. Werden erbrachte Studienleistungen an der Städelschule auf andere Studiengänge angerechnet?
- Grundsätzlich können Studienleistungen und -zeiten, die an unserer Hochschule erbracht wurden, an einer anderen Hochschule in Deutschland bzw. im Ausland im gleichen oder in einem gleichwertigen Studiengang angerechnet werden. Über die Anerkennung entscheidet im Rahmen der Aufnahme die entsprechende Hochschule.
5. Kann ich aufgrund des Studiums an der Städelschule Lehrer an allgemein bildenden Schulen werden?
- Das hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In Hessen müssen noch bestimmte Studien- und Prüfungsleistungen erbracht und ein zweites Fach an der Universität studiert werden. Dann schließt sich noch das Referendariat an. Auskünfte erteilt das Amt für Lehrerbildung (http://www.afl.hessen.de). In NRW ist die Bezirksregierung Köln Ansprechpartnerin.
(www.bezreg-koeln.nrw.de; Tel.: 0221/147 2423)