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Stiftung Städelschule für junge Künstler

Die Staatliche Hochschule für Bildende Künste Städelschule und das Städel-Museum haben einen gemeinsamen Stiftungsvater. In seinem vor 200 Jahren errichteten Testament dachte der Mäzen Johann Friedrich Städel Akademie und Museum als eine Einheit. Das Städel-Museum mit seinen einzigartigen Kunstschätzen wird heute von einem wirtschaftlich starken Förderkreis getragen. Angesichts der schwierigen öffentlichen Haushaltslage ist auch die Staatliche Hochschule für Bildende Künste Städelschule darauf angewiesen, dass sich Bürger und Wirtschaftsunternehmen für sie engagieren.

Die Hochschule für Bildende Künste Städelschule ist die kleinste, gleichzeitig aber die internationalste unter den deutschen Kunsthochschulen. Ihr hohes Renommee zeigt sich nicht nur an den berühmten Künstlern und Kunsthistorikern, die hier unterrichten, sondern auch an ihrer Internationalität: Weit über 60% der Studierenden kommen aus dem Ausland. Gleichzeitig befördert die hohe Anzahl ehemaliger Absolventen, die heute als Künstler international bekannt und tätig sind, den herausragenden Ruf dieser Kunstakademie.

Zweck der Stiftung

Zweck der 1989 gegründeten Stiftung Städelschule für junge Künstler ist die Vergabe von Stipendien und die Förderung von Kunstprojekten sowie die Finanzierung von Werkmitteln für die Hochschule (wie Druckeinrichtungen, Fototechnik, Computer o. ä.). Langfristiges Ziel der Stiftung ist die Errichtung einer Stiftungsprofessur.

In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten zählt bürgerschaftliches Engagement mehr denn je. Investitionen in Bildung, Kunst und Kultur sind das Kapital für die Zukunft des Landes.

Die Stiftung Städelschule für junge Künstler bietet Mäzenen und Förderern die Möglichkeit, durch Erhöhung des Stiftungskapital oder durch direkte Hilfe Studierende der Städelschule in ihrer Ausbildung und bei künstlerischen Projekten zu unterstützen. Förderer schaffen Freiräume für die Entwicklung der Hochschule; sie verschaffen den Studierenden Ansporn, bessere Arbeitsbedingungen und eine Erweiterung ihrer Bildungsmöglichkeiten.

Steuerliche Begünstigung

Stiftungen werden erheblich steuerlich begünstigt. Das gilt auch für die Zuwendungen eines Stifters. Für alle Formen der Beteiligung an der Stiftung Städelschule für junge Künstler gilt, wenn der Spender in Deutschland ansässig ist:

  • Einzelpersonen ebenso wie Unternehmen können bis zu 20% des Gesamtbetrages ihrer Einkünfte pro Jahr steuerlich begünstigt stiften.
  • Unternehmen können statt des Höchstbetrages von 20 % des Gesamtbetrages der
  • Einkünfte einen Höchstbetrag von 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben geltend machen.
  • Wird im Rahmen der Stiftung Städelschule für junge Künstler eine unselbständige Stiftung errichtet, können bis zu 1 Million Euro - bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren bis zu 2 Millionen Euro - als Sonderausgaben abgezogen und beliebig über 10 Jahre verteilt werden. Dies gilt auch bei Zustiftungen in bereits bestehende Stiftungen.
  • Besonderheiten gelten, wenn das zu versteuernde Einkommen hauptsächlich oder überwiegend aus nur abgeltungsteuerpflichtigen Einkünften besteht.

Werden Sie Stifter!

Um die Städelschule unterstützen zu können, ist kein großes Vermögen erforderlich. Auch kleine Beträge können eine nachhaltige und sichtbare Wirkung erzielen. Die Unterstützung der Hochschule kann durch Bar- oder Sachzuwendungen erfolgen.

Sie können die Hochschule über die Stiftung mit einer Spende bedenken, die direkt und zeitnah für die Verbesserung der Studienbedingungen oder ein spezielles Projekt eingesetzt wird. Oder Sie können mit einer Zustiftung in den Kapitalstock der Stiftung Städelschule langfristig und nachhaltig die Zukunft der traditionsreichen Städelschule sichern. Sie selbst bestimmen, wofür die Erträge verwendet werden sollen.

Möglich sind:

  • Spenden (in unbegrenzter Höhe), wobei sogleich der Gesamtbetrag durch die Stiftung Städelschule für junge Künstler ausgeschüttet werden kann
  • Zustiftungen (in unbegrenzter Höhe). Bei einer Zustiftung bleibt das eingebrachte Kapital erhalten, und es werden nur die Erträge ausgeschüttet.
  • Die Errichtung eines Stiftungsfonds (Mindestbetrag 50.000 €). Ein Stiftungsfonds kann den Namen der Stifterin oder des Stifters tragen. Er kann im Rahmen der generellen Aufgaben der Stiftung Städelschule für junge Künstler einem bestimmten Zweck gewidmet werden, beispielsweise der Vergabe eines Preises oder eines Stipendiums im Namen des Stifters, bei höherem Kapitaleinsatz auch die Errichtung einer Stiftungsprofessur im Namen der Stifterin oder des Stifters.

Stiftungsvorstand

Kuratorium

  • Elisabeth Haindl (Vorsitzende des Fördervereins Städelschule Portikus e. V.)
  • Dr. Maximilian Dietzsch-Doertenbach (Sprecher des Kuratorium Portikus)
  • Andreas Lenk (Verwaltungsdirektor der Hochschule)

Damit die Stiftung weiterhin erfolgreich arbeiten kann, bauen wir auf Ihr Engagement. Wir beraten Sie gern.

Geschäftsstelle

Stiftung Städelschule für junge Künstler
Tel.: 0049 (0)69 956220-14
Fax: 0049 (0)69 956220-15
Email: stiftung(at)staedelschule.de

Bankverbindung: Frankfurter Sparkasse 200322508 (BLZ 500 502 01)